Oldtimer mit Wohnwagen

Wohnwagen vermieten: Rechte & Pflichten

Die Suche nach einem Urlaubsabenteuer führt immer mehr Deutsche zum Camping. Rund 21 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahre zählt in der Bundesrepublik laut einer ADAC-Umfrage inzwischen zu den Campingfans. Einige davon wissen besonders die Vorteile eines Wohnwagens zu schätzen, möchten sich aber dennoch keinen eigenen kaufen. In dem Fall heißt das Zauberwort „mieten“.

Wer selbst stolzer Besitzer eines Wohnwagens ist, diesen jedoch nicht ganzjährig nutzt, kann selbst zum Vermieter werden. Allerdings gibt es wie beim Wohnmobil-Sharing einiges zu beachten, bevor man den Caravan privat vermietet.

Caravaning liegt im Trend: Die Zahl der Deutschen, die mit dem Caravan oder Wohnwagen in den Urlaub fahren, steigt stetig.

Wohnwagen vermieten: Welche Vorteile sind zu erwarten?

Ob Wohnmobil oder Wohnwagen – ein Mobilheim ist eine feine Sache. Schließlich bedeutet es für seine Nutzer „Freiheit auf Rädern“. Anders als beim klassischen Urlaub in Hotel, Ferienwohnung oder Pension, nehmen Besitzer eines Campingwagens ihr Dach über dem Kopf gleich mit auf Reisen. Dadurch profitieren sie von einer hohen Flexibilität und gleichzeitig viel Privatsphäre. Denn bei den Ferien im Wohnwagen ist das eigene Zuhause praktisch immer im Schlepptau.

Doch nicht nur Urlaub im Wohnwagen verspricht diese Art der Unabhängigkeit. Campervan und Wohnmobil haben ebenfalls eine Reihe an Vorteilen und Besonderheiten zu bieten, sind allerdings auch nicht billig.

Die Anschaffungskosten eines Wohnwagens stellen so manchen Camper vor eine Herausforderung. Einige entscheiden sich daher gegen den Kauf eines eigenen Modells. Dennoch wollen sie nicht auf die Freiheit verzichten, die ein Caravan ihnen im Urlaub bietet. Hier kommen die Wohnwagenbesitzer ins Spiel, die ihr Mobilheim an eben diese Interessenten vermieten können.

Anders als beim kostenfreien Verleihen des Wohnwagens an Freunde und Bekannte, besteht die Vermietung in einer geschäftlichen Transaktion. Das bedeutet: Wer seinen Caravan vermietet, bekommt dafür Geld. Pro Tag können für einen Campingwagen modell- und saisonabhängig Mietpreise zwischen 30 und 100 Euro verlangt werden. In einer Woche sind dementsprechend Einnahmen zwischen 210 und 700 Euro durchaus realistisch.

Wie viel die Vermieter eines Wohnwagens jährlich verdienen, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen spielen Alter, Zustand und Typ des Caravans eine Rolle. Zum anderen nehmen Anzahl und Dauer der Vermietungen pro Jahr auf die Gesamteinnahmen Einfluss. Wird das gute Stück beispielsweise an 100 von 365 Tagen vermietet, kann mit Einnahmen zwischen 300 und 1.000 Euro gerechnet werden.

Einnahmen versteuern:

Wie oft der Wohnwagen im Jahr auch vermietet wird, alle daraus erwirtschafteten Einnahmen müssen in der jährlichen Steuererklärung vermerkt werden. Da die Einkommenssteuer lediglich auf den Gewinn erhoben wird und es Freibeträge auf Mieteinnahmen gibt, brauchen Wohnwagen-Vermieter jedoch meist keine zusätzliche Steuerlast zu befürchten.

Diese Rechte haben Vermieter eines Wohnwagens

Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Wohnwagen gelegentlich zu vermieten, hat die Wahl zwischen zahlreichen Sharing-Portalen im Internet, die sich auf Privatvermietungen spezialisiert haben. Auf den Websites können die Caravan-Besitzer selbst bestimmen, wie hoch die Mietpreise für ihr Modell pro Tag ausfallen sollen. Dabei empfiehlt es sich, realistisch zu bleiben und sich an marktüblichen Preisen zu orientieren.

Bei der Vermietung des eigenen Wohnwagens steht jedoch nicht nur der Gewinn im Mittelpunkt. Oft finden die Vermieter bereits am Sharing-Gedanken Gefallen, da dadurch Ressourcen und die Freude an dieser Art des Urlaubs geteilt werden können. Auf welchen Wegen potenzielle Mieter angesprochen werden können, obliegt den individuellen Vorlieben.

Neben den Sharing-Portalen gibt es die Möglichkeit:
  • Kleinanzeigen in der Zeitung zu schalten
  • Aushänge im Supermarkt zu verteilen
  • online Anzeigen zu veröffentlichen

Wer seinen Wohnwagen regelmäßig vermieten möchte, kann sich alternativ eine eigene Website aufbauen. Ob dafür zusätzliche Kosten anfallen, hängt davon ab, wie professionell und umfangreich die Internetpräsenz ausfallen soll.

Die einfachste Variante, Mieter für den eigenen Campingwagen zu finden, bleiben jedoch die Wohnwagen-Sharing-Seiten. Schließlich sind diese die erste Anlaufstelle für die meisten Campingfreunde, die darüber nachdenken, einen Caravan für ihre nächste Reise zu mieten. Dementsprechend kommen auf entsprechenden Plattformen Mieter und Vermieter in großer Zahl zusammen.

Provision:

Wohnwagen-Besitzer sollten beachten, dass so gut wie alle Sharing-Portale eine Provision auf die erfolgreiche Vermietung erheben. Diese beläuft sich im Schnitt auf 15 bis 30 Prozent der Gesamtsumme.

Die Mehrzahl der Sharing-Plattformen ermöglicht Mietern und Vermietern übrigens die gegenseitige Bewertung, die auch öffentlich auf der jeweiligen Website sichtbar ist. Diese Art der sozialen Kontrolle hat für beide Seiten Vorteile. Schließlich können sie Betrug und einem damit einhergehenden finanziellen Verlust vorbeugen. Auch dienen die Bewertungen als Warnung vor unzuverlässigen Mietern oder gierigen Vermietern.

Gleichzeitig werden Anzeigen mit positiven Bewertungen prominent hervorgehoben, was mehr Interessenten anzieht. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zum erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages kommt. In diesem können sich beide Seiten auf die Bedingungen der Vermietung einigen.

Vermieter haben dabei das Recht, auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen:
  • geplante Fahrzeugnutzung
  • Reiseroute
  • Destination
  • Mietdauer
  • Rückgabebedingungen

Selbstverständlich brauchen die Vermieter eines Campingwagens nicht jede Anfrage eines potenziellen Mieters zu akzeptieren. Fehlt nach der ersten Kontaktaufnahme das Vertrauen auf einer oder beiden Seiten, kann dem Mietinteressenten eine höfliche Absage erteilt werden. Dementsprechend geht die Wohnwagen-Vermietung mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit einher.

Welche Pflichten kommen bei der Caravan-Vermietung auf die Vermieter zu?

Reisen im Wohnwagen bieten eine gute Kombination aus Freiheit, Abenteuer und Komfort.

Die Aussicht, den Urlaub außerhalb von Hotel oder Ferienwohnung zu verbringen, versetzt so manchen Naturliebhaber in Begeisterung. Allerdings muss beim Zelten oder dem Car-Camping mit einigen Komfort-Einbußen gerechnet werden. Dagegen bietet ein gemütliches Bett im Wohnwagen ein angenehmes Nachtlager, das dennoch mitten in der Natur aufgestellt werden kann.

Inzwischen haben zahlreiche Urlauber die Vorteile vom Caravaning erkannt. Daher steigt die Anzahl derer, die die nächste Reise mit dem Campingwagen planen. Für private Vermieter der praktischen Reisemobile bedeutet das: potenzielle Einnahmen. Jedoch sollte beachtet werden, dass die Wohnwagen-Vermietung mit einigen Pflichten verbunden ist.

Kleingewerbe:

Eine „private Vermietung“ eines Caravans ist ein irreführender Begriff. Wo Geld fließt, liegt in der Regel ein Gewerbe vor und für dieses wird in Deutschland ein Gewerbeschein benötigt. Die Anmeldung für ein Kleingewerbe geht mit Kosten von durchschnittlich 30 Euro einher.

Bevor die Vermietung des eigenen Wohnwagens begonnen werden kann, sollten die folgenden Punkte geklärt werden:

  • Welcher Aufwand kommt auf die Vermieter zu?
  • Welche Versicherungen werden bei der Caravan-Vermietung gebraucht?
  • Welche Risiken können bei der Wohnwagen-Vermietung drohen?

Mit diesem Aufwand sollten Vermieter eines Campingwagens rechnen

Den eigenen Wohnwagen vermieten und Geld kassieren – das klingt zunächst nach einer einfachen Sache. Jedoch ist eine erfolgreiche Vermietung mit einer nicht unerheblichen Menge an Arbeit verbunden. Zunächst sollte der Caravan kritisch unter die Lupe genommen werden. Entspricht er den aktuellen Standards, was die Sicherheit im Straßenverkehr angeht? Gibt es Schäden oder gar größere Probleme, die potenzielle Mieter abschrecken könnten?

Befindet sich ein Wohnwagen in einem verbesserungswürdigen Zustand, bleiben Mietinteressenten mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. In einem solchen Fall ergibt es Sinn, Geld zu investieren und den Caravan auf Vordermann zu bringen. Ob man dabei selbst Hand anlegt oder Fachleute beauftragt, hängt von den individuellen Geldmitteln sowie der eigenen Geschicklichkeit ab.

Braucht der Campingwagen vor der ersten Vermietung keine Generalüberholung, muss dennoch mit regelmäßigen Wartungs- und Reinigungskosten gerechnet werden. Sobald ein Mieter das gute Stück zurück zu seinem Besitzer bringt, sollte dieser es auf Fehler und Schäden überprüfen. Zwar zahlt meist die Versicherung, wenn es tatsächlich zu einem Schadensfall kommt – die entsprechenden Reparaturen bedeuten jedoch Zeitaufwand und gegebenenfalls Einnahmeneinbußen in der Zukunft.

Tipp: Vermietungskalender

Vermieten Caravan-Besitzer ihren Campingwagen regelmäßig, sollten sie einen Vermietungskalender anlegen, um alle Buchungen im Blick zu behalten. Dieser muss stets aktualisiert werden – ansonsten können schnell Doppelvermietungen und dadurch Ärger mit den Mietern drohen.

Das gibt es bei der Übergabe des Wohnwagens zu beachten

Wird der Campingwagen von einem begeisterten Campingfan abgeholt, sollten sich beide Seiten – Vermieter und Mieter – Zeit für eine umfassende Einweisung nehmen. In dieser kann der Wohnwagen-Besitzer erklären, wie der Umgang mit dem Modell funktioniert und welche Besonderheiten es zu beachten gibt. Auch kann er die Mieter in die Benutzung von Kochmöglichkeiten und anderen Extras einführen.

Das gibt es beim Mietvertrag zu beachten

Wer seinen Wohnwagen vermietet, setzt für jeden Mieter einen neuen Mietvertrag auf, der von beiden Seiten unterschrieben werden muss. Zu diesem gehören auch das Übergabe- und Rückgabeprotokoll.

In diesem werden die folgenden Punkte festgehalten:
  • Zustand des Wohnwagens (inklusive bereits bestehender Schäden und Macken)
  • Ausstattung des Wohnwagens (am besten als detaillierte Auflistung)
  • Rückgabebedingungen

Auch eine mögliche Kaution wird im Mietvertrag vereinbart. Bringt der Mieter den Campingwagen unversehrt zurück, bekommt er das dafür aufgewendete Geld erstattet. Sinnvoll ist es, im Vertrag festzuhalten, unter welchen Bedingungen der Vermieter die Mietkaution teilweise oder komplett einbehält.

Welche Versicherungen sind bei der Wohnwagen-Vermietung sinnvoll?

Für die Besitzer eines Wohnwagens ist eine Caravan-Versicherung wichtig – ob sie das Modell vermieten oder nicht. Meist ist in dieser die Kfz-Haftpflichtversicherung integriert, ohne die der Campingwagen nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf. Die eigene Kfz-Haftpflicht für den Caravan ist übrigens seit dem Jahr 2002 zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug Pflicht.

Wer sich entscheidet, den Campingwagen von Zeit zu Zeit einem Mieter zu überlassen, sollte zusätzlich über die folgenden Versicherungen nachdenken:

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  • Kaskoversicherung: Mit der Kaskoversicherung können mögliche Schäden am Caravan abgedeckt werden. Hierbei unterscheiden sich Teil- und Vollkaskoversicherung. Erstere greift bei Fahrzeugschäden oder -verlust durch äußere Einflüsse. Dazu gehören Sturm- oder Hagelschäden sowie Diebstahl. Die Vollkasko deckt auch selbstverschuldete Schäden am Wohnwagen ab, beispielsweise nach einem Unfall.
  • Vermieter-Schutzbrief: Laut einer Statista-Umfrage legen Wohnwagen-Mieter mit dem Gefährt rund 245 Kilometer pro Tag zurück. Wird eine solche Strecke über mehrere Tage oder gar Wochen gefahren, kann es irgendwann zu einer Panne kommen. Geschieht das im europäischen Ausland, geben Vermieter ihren Mietern mit dem Schutzbrief ein großes Stück Sicherheit mit an die Hand. Die Police kann die Kosten für einen Abschleppdienst, die Unfallhilfe und sogar ein Ersatzfahrzeug decken.
  • • Veruntreuungsversicherung: Caravaning wird in Deutschland immer beliebter, sodass die Nachfrage nach kostengünstigen Campingwagen steigt. Dieser Umstand ruft auch Betrüger auf den Plan, die sich mit gefälschten Ausweisdokumenten ein solches Modell mieten, es jedoch nicht wieder zurückbringen. In dem Fall empfiehlt sich diese Zusatzpolice. Sie greift dann, wenn Wohnwagen durch vermeintliche Mieter entwendet oder gar weiterverkauft werden.

Auch eine Selbstfahrervermietversicherung empfiehlt sich, wenn der eigene Wohnwagen gelegentlich oder öfter vermietet werden soll. Sie bietet einen Zusatzschutz, wenn Mieter mit dem Gefährt einen Unfall bauen oder einen anderweitigen Schaden verursachen.

Tipp zu Versicherungen:

Bieten Vermieter ihre Campingwagen auf einer seriösen Sharing-Plattform an, vermittelt diese ihnen die notwendigen Versicherungen. Dafür wird meist nochmals eine Gebühr von 15 bis 30 Prozent der Mietsumme fällig. Der Vorteil für die Caravan-Besitzer besteht jedoch in der Ersparnis von Zeit und Aufwand. Schließlich brauchen sie die einzelnen Versicherungen nicht erst zu suchen und miteinander zu vergleichen, sondern erhalten sie als Komplettpaket.

Gibt es Risiken, wenn man den Wohnwagen privat vermietet?

Die Vermietung des eigenen Campingwagens geht immer mit einem gewissen Risiko einher. Schließlich können Unfälle und Schäden am Gefährt drohen, die zu dessen frühzeitigem Verschleiß oder zu hohen Reparaturkosten führen. Ebenso brauchen Vermieter eine gute Menschenkenntnis, wenn sie ihren Caravan in fremde Hände geben wollen. Sie müssen sich auf die Mieter verlassen können. Denn trotz der im Mietvertrag stehenden Mietbedingungen lässt sich nicht überprüfen, wie diese den Campingwagen tatsächlich nutzen.

Trotz dieser Risiken kann es sich lohnen, einen nicht genutzten Wohnwagen zu vermieten. Als Vermieter profitiert man von einer teils rentablen Gewinnmöglichkeit. Gleichzeitig freuen sich die Mieter über die Möglichkeit, vergleichsweise kostengünstig die Vorzüge des Caravanings kennenzulernen und zu nutzen.

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