Wohnmobil-Führerschein: Das ist der Unterschied zwischen B und B 96
Viele Wohnmobile kannst du mit einem “normalen” B-Führerschein fahren und unter bestimmten Umständen sogar Anhänger ziehen, ohne einen zusätzlichen Anhängerführerschein machen zu müssen. Wann du mit Wohnmobil oder Wohnwagen einen B 96 Führerschein brauchst und wie du ihn machen kannst, erklären wir dir in diesem Beitrag.
- 1. Welche Anhänger darf man mit einem B-Führerschein ziehen?
- 2. Was darf man mit dem B96?
- 3. Klasse B96 erwerben: So geht’s
- 4. Wohnwagen ziehen: Diesen Führerschein empfehlen wir
- 5. Fazit zum B96 Führerschein
Welche Anhänger darf man mit einem B-Führerschein ziehen?
Wenn du einen Führerschein Klasse B gemacht hast, darfst du damit tatsächlich auch Anhänger ziehen – allerdings mit einer deutlichen Beschränkung. Wichtig ist nämlich, welche zulässige Gesamtmasse dein Fahrzeug und der Anhänger haben.
Bei einem Wohnmobil liegt die zulässige Gesamtmasse für Inhaber eines B-Klasse-Führerscheins in der Regel bei 3,5 t. Damit darfst du noch einen Anhänger mit maximal 750 kg anhängen und ziehen.
Und ja: Es gibt kleine Wohnwagen mit maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse, die du mit deinem Pkw bzw. Wohnmobil ziehen darfst.
Was darf man mit dem B96?
Möchtest du schwerere Anhänger ziehen oder wiegt dein Wohnwagen mehr als 750 kg, ist ein Anhängerführerschein notwendig. Die Klasse B96 wird auch ”kleiner Anhängerführerschein” genannt und hebt die Gewichtsbeschränkung für Anhänger quasi auf. Der Nachteil: Das Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger darf zusammengerechnet nicht höher als 4,25 t sein.
Bei einem Wohnmobil mit 3,5 t als Zugmaschine und einem Anhänger von 750 kg sind diese 4,25 t bereits erreicht. Hier ist es also unerheblich, ob du einen Führerschein der Klasse B oder B 96 hast, denn schwerere Wohnwagen scheiden aus.
Klasse B96 erwerben: So geht’s
Für den Führerschein B96 wird die Fahrerlaubnis der Klasse B, die du bereits hast, erweitert. Hierfür musst du einen Kurs in der Fahrschule absolvieren. Dazu gehören Theorie und Praxis (Fahrstunden), meist kannst du den Kurs an einem Tag abschließen und musst nicht einmal eine Prüfung ablegen.
Wohnwagen ziehen: Diesen Führerschein empfehlen wir
Willst du einen Wohnwagen mit deinem normalen Pkw ziehen, kann die Erweiterung des Führerscheins auf B96 ausreichen. Geht es dir aber darum, einen Anhänger mit deinem Wohnmobil zu ziehen, ist B96 in den meisten Fällen nicht sinnvoll – hier brauchst du dann tatsächlich den “großen Anhängerführerschein”, die Klasse BE.
Fazit zum B96 Führerschein
Der Führerschein B96 kann eine praktische Erweiterung der Klasse B sein – allerdings nur dann, wenn dein Pkw oder Wohnmobil weniger als 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat (das könnte beispielsweise ein leichter Kastenwagen wie der Adria Active sein) oder dein Wohnwagen mehr als 750 kg wiegt. In anderen Fällen hilft wohl nur der BE-Führerschein oder (bei schweren Wohnmobilen) die Klasse C.
FAQ
Die häufigsten Fragen zum Ratgeber 'Wohnmobil-Führerschein: Das ist der Unterschied zwischen B und B 96'
- Was unterscheidet die Führerscheinklassen B und B96?
Mit der Führerscheinklasse B darfst du Anhänger ziehen, die maximal 750 kg wiegen dürfen. Mit B96 darf der Anhänger auch schwerer sein, sofern die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 4,25 t nicht überschreitet. B96 eignet sich daher besonders, wenn du ein Zugfahrzeug mit weniger als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse hast und einen Anhänger ziehen willst, der schwerer ist als 750 kg.
- Wo liegt der Unterschied zwischen B96 und BE?
Bei der Führerscheinerweiterung B96 absolvierst du einen Kurs, durch den du nicht durchfallen kannst. Du darfst damit unter Umständen Anhänger über 750 kg ziehen, das gesamte Gespann darf aber 4,25 t nicht überschreiten. BE ist hingegen eine eigene Führerscheinklasse, bei der sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse haben dürfen.
- Wie viel kostet der Führerschein B96?
Je nach Fahrschule und Bundesland bezahlst du für den Anhängerführerschein B96 zwischen etwa 300 und 700 Euro. Diese Kosten setzen sich aus den Kursgebühren und den Kosten für den neu auszustellenden Führerschein zusammen.
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