Polizeikontrolle bei Überladung

Wohnmobil auflasten: Von 3,5t auf 4t – für wen lohnt sich die Auflastung?

Gerade beim (Neu)Kauf eines Wohnmobils tritt die Frage auf: Über oder unter 3,5 Tonnen? Wenig später folgt dann eventuell als weitere Überlegung: Auflasten oder nicht?

Diese Thematik betrifft zahlreiche Wohnmobile, besser gesagt, deren Besitzer. Auch in einschlägigen Foren wird oft heftigst diskutiert, ob Auflasten Sinn macht oder nicht. Wir wollen uns im Folgenden diesem Thema ausführlich widmen und aufzeigen, ob und wann eine Auflastung einen wirklichen Vorteil bringt.

Wie schwer ist (m)ein Wohnmobil?

Wohnmobil wiegen mit einer Caravan-Waage

Nimmt man sich mal die Zeit und fährt mit seinem Wohnmobil zur nächstgelegenen Waage, staunt man oft nicht schlecht, was dabei rauskommen kann. Viele Besitzer von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen merken dann nämlich erst, dass sie „übergewichtig“ sind oder sich nahe an der Obergrenze bewegen. Und wahrscheinlich ist beim Wiegen noch nicht einmal alles an Bord, was man benötigt oder glaubt zu benötigen.

Letztendlich ist jedoch jeder Wohnmobilist selber dafür verantwortlich, wie schwer sein Gefährt im Endeffekt ist. Was dabei aber nicht vergessen werden darf, ist, dass mit einem Übergewicht die eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer auf dem Spiel stehen könnte – ganz davon abgesehen, dass Überladen schlicht und einfach verboten ist. Aus diesem Grunde ist es umso wichtiger, sich vor der Abfahrt mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Gewichtsangaben kennen:

Polizeikontrolle

Was ehemals “Leergewicht” hieß, ist seit der EU-Norm 1646-2 die “Masse im fahrbereiten Zustand”. Diese findet sich im Fahrzeugschein. Dort findet sich außerdem die “technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand und Achslasten (zGG)”. “zGG” steht für “zulässiges Gesamtgewicht”.

Da es bei der Herstellung von Wohnmobilen zu Schwankungen beim Gewicht der verwendeten Materialien kommen kann, gibt es eine Fünf-Prozent-Regel, die besagt, dass das tatsächliche Leergewicht um bis zu 5 % vom offiziell angegebenen Leergewicht abweichen kann – nach unten und nach oben. Das können schon einmal 100 kg oder mehr sein.

Tatsächliches Gewicht ermitteln: So geht’s

LKW Waage bei einer Baustofffirma

Vorneweg: Bei Kontrollen schützt Unwissenheit nicht vor Strafe! Daher ist es ratsam, mit seinem voll beladenen Womo unbedingt einmal auf die Waage zu fahren.

„Vollbeladen“ heißt: All das einpacken, was man normalerweise auf einer Urlaubsfahrt mitnimmt, Kraftstoff- und Wassertank füllen, zwei gefüllte Gasflaschen, die entsprechenden Personen sowie den Hund oder die Hunde mit an Bord nehmen und zur nächstgelegenen Waage fahren.

Derartige Möglichkeiten bestehen entweder beim TÜV, bei der DEKRA oder aber auf einem Recyclinghof sowie bei einer Baustofffirma.

Nicht selten wird man überrascht sein: Das Wohnmobil liegt gewichtsmäßig nur knapp unter dem Erlaubten oder gar darüber. Selbst 10-20 kg über oder auch 10 kg unter der Obergrenze sind und bleiben grenzwertig und sollten die Überlegung zulassen, ob eine Auflastung erstrebenswert ist.

Führerschein: Wer darf Wohnmobile über 3,5 Tonnen fahren?

Immer öfter kommen Wohnmobile auf dem Markt, die auch bei einer Länge von bis zu 7 Metern ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aufweisen. Klingt eigentlich gut!? Die Wahrheit sieht jedoch anders aus: Bezüglich der Größe des Wohnmobils und der Ausstattung ist die Gewichtsangabe extrem grenzwertig. Denn sie bedeutet, dass nach oben kaum noch ausreichend Spielraum besteht, will man auch nur die nötigsten Dinge einpacken.

Bleibt die Frage: Warum werden die Fahrzeuge dann nicht gleich mit über 3,5 Tonnen gehandelt? Die Antwort darauf kann nur lauten: Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen lassen sich besser verkaufen. Doch warum ist das so?

Welcher Führerschein berechtigt zu was?

Mit dem alten 3er-Führerschein, der vor 1999 erworben wurde, darf man automatisch Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen fahren, für jüngere Leute jedoch sieht das anders aus. Wer seine Fahrerlaubnis nach 1999 erworben hat, muss fürs Lenken eines Wohnmobils über 3,5 Tonnen eine erweiterte Fahrerlaubnis erwerben. Das bedeutet: Fahrstunden in Theorie und Praxis, theoretische sowie praktische Prüfung und letztendlich zusätzliche Kosten.

Der "alte" Führerschein Klasse 3: Für Wohnmobile bis 7,5t

Und genau das ist der springende Punkt: Immer mehr jüngere Menschen sind potentielle Wohnmobilkäufer, und auch die Händler sind dazu geneigt, vermehrt junge Leute zum Wohnmobilfahren zu animieren.
Knackpunkt ist jedoch, dass die meisten von ihnen einen B-Führerschein besitzen, welcher nicht berechtigt, ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen zu fahren. Also ist der einfachere Weg für den Handel der, unter 3,5 Tonnen zu bleiben! In der Praxis führt das aber zu überladenen Wohnmobilen, Sicherheitsrisiken und hohen Bußgeldern.

Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht und Zuladungsreserve bzw. Nutzlast

Bei Wohnmobilen wird mit unterschiedlichen Gewichtsangaben “gehandelt”. Was unter diesen Bezeichnungen zu verstehen ist, ist aus dem Namen allein nicht immer direkt ersichtlich.

Leergewicht oder Masse in fahrbereitem Zustand

Unter Leergewicht versteht man das Gewicht, das ein unbeladenes Wohnmobil inklusiv bestimmter Dinge auf die Waage bringt. Mittlerweile heißt das offiziell “Masse im fahrbereiten Zustand”, doch auch Leergewicht wird umgangssprachlich noch verwendet.

Das bedeutet Masse in fahrbereitem Zustand nach EU-Norm 1646-2:
Leergewicht des Fahrzeugs inkl. Sonderausstattung
+ max. 2 gefüllte Gasflaschen à 24 kg
+ voller Wassertank
+ voller Kraftstofftank
+ Fahrer mit angenommenem Gewicht von 75 kg
= Masse im fahrbereiten Zustand

Tatsächlich arbeiten aber nicht alle Hersteller von Wohnmobilen mit den gleichen Angaben. Achten Sie darauf immer auf die im Katalog oder den Fahrzeugunterlagen enthaltenen Angaben, das Kleingedruckte und Sternchen.

Wohnmobilhersteller legen die Masse im fahrbereiten Zustand unterschiedlich aus:
  • Adria: Leergewicht des Fahrzeugs + Fahrer (75 kg) + Kraftstofftank (90 % gefüllt) + Frischwasseranlage (100% gefüllt) + Alugasflasche (11 - 17 kg) + Bordwerkzeug
  • Cathargo: Leergewicht des Fahrzeugs + Fahrer (75 kg) + Kraftstofftank (90% gefüllt) + Frischwasseranlage (20 l) + Alugasflasche (ca. 11 - 17 kg) + Kabeltrommel (ca. 4 kg)
  • Dethleffs: Leergewicht des Fahrzeugs + Fahrer (75 kg) + Gasflaschen (90 % gefüllt) + Heizungssystem (gefüllt) + Stromkabel
  • Knaus: Leergewicht des Fahrzeugs + Fahrer (75 kg) + Kraftstofftank (90 % gefüllt) + Frischwasseranlage (100% gefüllt) + Toiletten-Spültank (100% gefüllt) + Frischwassererhitzer (100 % gefüllt) + Flüssiggasflasche (10 - 23 kg) + Bordwerkzeug
  • Pössl: Leergewicht des Fahrzeugs + Fahrer (75 kg) + Kraftstofftank (100% gefüllt) + Frischwasseranlage (20 l Füllung) + Alugasflasche (15 kg) + Kabeltrommel (4 kg)

Oft sind auch die Sonderausstattungen noch nicht im Gewicht enthalten und müssen entsprechend Kataloggewicht addiert werden.

Welche Gasflaschen gibt es?

Die Hersteller arbeiten mit unterschiedlichen Gasflaschen bei der Angabe der Masse im fahrbereiten Zustand.

Diese Gasflaschen sind üblich:

  • Alugasflasche: 6 kg (inkl. Flasche ca. 10 kg) oder 11 kg (inkl. Flasche ca. 17 kg)
  • Stahlgasflasche: 3 kg (inkl. Flasche ca. 8 kg), 5 kg (inkl. Flasche ca. 12 kg), 11 kg (inkl. Flasche ca. 23 kg)

Zulässiges Gesamtgewicht

Das maximal zulässige Gesamtgewicht kann man seinem Fahrzeugschein entnehmen. Es handelt sich hierbei um das Gewicht, das ein vollbeladenes Wohnmobil höchstens wiegen darf. Nun gilt es, dieses mit dem tatsächlich aktuellen Gesamtgewicht zu vergleichen.

Das tatsächliche Gesamtgewicht berechnet sich so:

Tatsächliches Gesamtgewicht = Leergewicht + fest verbaute Extras + Gepäck + Mitfahrer (inklusive Hunde)

Nutzlast oder Zuladungsreserve

Bleibt als Zuladungsreserve beziehungsweise Nutzlast die Differenz zwischen dem Leergewicht und dem zulässigen Gesamtgewicht. Dabei ist beim Beladen ebenfalls darauf zu achten, dass die zulässige Rad- und Achslast nicht überschritten wird. Diese ist ebenfalls den Papieren zu entnehmen.

Ein Überschreiten von Gesamtgewicht, zulässiger Radlast oder auch Achslast gilt als Überladung des Fahrzeuges und ist eine strafbare Handlung.

Besonders solide gebaute, hochwertige Wohnmobile besitzen ein relativ hohes Leergewicht, sodass bei der Zuladungsreserve nicht immer eine besonders große Spannweite bleibt.
Fatal erscheint dabei, dass viele Staufächer und Schränke ebenso wie Fahrradträger und geräumige Heckgaragen dazu verführen, auch viel einzupacken. Erfahrungsgemäß manchmal mehr, als man wirklich braucht. Dadurch sieht es leider in der Realität so aus, dass – selbst wenn man sich auf das Nötigste an Zuladung beschränkt – die Zuladungsreserven schnell ausgeschöpft sind oder gar überschritten werden.

Gewicht in der Realität: Mit was kann man bei der Zuladung generell rechnen?

Hier eine kurze, erklärende Auflistung der Dinge, die zum Leergewicht hinzukommen können oder müssen:

Zuladung des Wohnmobils

  • Zusätzliches Fahrergewicht (die wenigsten wiegen erfahrungsgemäß nur 75 kg!)
  • 1-2 Mitfahrer ( ein zweiter Erwachsener mit 65-95 kg, Kind je nach Alter 25-45 kg, bei
    mehreren Kindern entsprechend mehr)
  • Während des Urlaubes sind zeitweise Toilette sowie Grauwassertank gefüllt (ca. 30-50 kg)

Allein hiermit sind wir bei einem zusätzlichen Gewicht von mindestens 120-210 kg angelangt.

Ferner kommen eventuell noch hinzu:
  • Ein Hund (je nach Rasse und Größe zwischen 6-80 kg)
  • Campingausrüstung wie etwa Tisch, Stühle, Kabeltrommel und Grill (je nach Ausführung und Menge 20-35 kg)
  • 1-2 Fahrräder (je nach Modell sowie ob mit oder ohne Akku pro Rad zwischen 18-50 kg)
  • Fest installierte „Extras“ wie zum Beispiel Fahrradträger, Solarpaneelen, Fernseher, Receiver, Satellitenschüssel und/oder Markise
  • Kleidung, Geschirr, Handtücher etc. (ca. 10 kg pro Person)
  • Vorräte beziehungsweise eine Grundausstattung wie beispielsweise Öl, Essig, Gewürze etc.

Hierdurch kämen noch einmal mindestens 50-200 kg hinzu. Das macht unter dem Strich insgesamt rund ca. 200-500 kg zusätzliches Gewicht zum Leergewicht. Dabei sind weder mehrere Kinder noch ein Zweithund – den viele Wohnmobilisten besitzen – und schon gar nicht Surfboards, Kinderwagen, Dreirad, Papas Angelsachen, Mamas erhöhter Bedarf an Schuh- und Kleidervorrat, Dach- oder andere Stau-Boxen, Heckgaragen-Regale etc. eingerechnet.

Die Gewichtsgrenze ist schnell erreicht, das Überladen eines Wohnmobils unter 3,5 Tonnen keine große Kunst.

Gewicht schon bei der Bestellung reduzieren:
  • Umrüstung auf Alufelgen statt Stahl
  • Leichte Lithium-Batterie statt AMG- oder Gel-Batterie
  • Skyroof (ist bei manchen Herstellern leichter)

Sicherheit: Folgen von Überladung

Immer wieder hört oder liest man, dass viele der Wohnmobilfahrer ein vorhandenes oder auch nur drohendes Übergewicht seitens ihres Womos auf die leichte Schulter nehmen. Aber Vorsicht: Übergewicht kann teuer werden und fatale Folgen haben, was die Sicherheit betrifft.

Bei Überladung ist mit nachstehenden Folgen beziehungsweise Konsequenzen zu rechnen:
  • Geringere Fahrstabilität; das Fahrzeug kann in Kurven leichter ausbrechen
  • Deutlich längerer Bremsweg
  • Reifen werden überstrapaziert und haben einen höheren Abrieb, also auch eine kürzere Lebensdauer (Die Reifen leiden unter dem Mehrgewicht, im Extremfall kommt es zum geplatzten Reifen.)
  • Versicherungen verweigern eventuell im Falle eines Unfalls die Zahlung, selbst wenn man nicht schuldig ist

Werden Sie kontrolliert und Ihr Wohnmobil ist überladen, drohen hohe Geldstrafen sowie Punkte in Flensburg. Gerade in anderen Ländern kommt es auch vor, dass Ihnen die Weiterfahrt untersagt wird oder das Fahrzeug konfisziert wird. Je nach Überladung ist es nämlich auch möglich, dass Ihnen das Fahren ohne gültigen Führerschein unterstellt wird.

Land Überladung Bußgeld Punkte in Flensburg
Deutschland über 5% 10 € 0
Deutschland über 10% 30 € 0
Deutschland über 15% 35 € 0
Deutschland über 20% 95 € 1
Deutschland über 25% 140 € 1
Deutschland über 30% 235 € 1
Belgien 110 - 330 €
Dänemark je % über zGG 75 Kronen (ca. 10 €)
Frankreich 135 - 750 €
Italien 41 - 1.697 €
Kroatien ab 40 €
Luxemburg bis 10 % 74 €
Luxemburg über 10 % 251 - 5.000 €
Niederlande 130 - 850 €
Österreich über 2 % 36 - 5.000 €
Portugal 60 - 300 €
Schweiz bis 100 kg mind. 85 €
Schweiz über 100 kg 170 €
Spanien 6 - 15 % 300 - 400 €, max. 4.600 €

Selbst „ein bisschen Übergewicht“ kann die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährden, ist strafbar und zieht Unannehmlichkeiten nach sich.

Lösungen: Übergewicht im Wohnmobil vermeiden

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich bereits beim Kauf für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen beziehungsweise lässt sein Womo auf 4 Tonnen auflasten. Damit ist einer größeren Zuladung mehr Spielraum gegeben.

Was aber bedeutet „Auflasten“?

Eine Fachwerkstatt muss einen entsprechenden Umbau vornehmen, das Wohnmobil muss anschließend beim TÜV vorstellig werden – was in der Regel die Werkstatt übernimmt – und schon ist das zulässige Gesamtgewicht erhöht. In der Regel bedeutet diese Erweiterung den Einbau einer Luftfederung an der Hinterachse.

Manchmal kann man jedoch auch auf technische Veränderungen verzichten. Dann benötigt der Wohnmobilbesitzer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Werk oder vom Händler, mit der er anschließend zum TÜV muss, welcher wiederum die geänderte Gewichtskategorie in die Papiere einträgt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt man dann, wenn das Werk das zulässige Gesamtgewicht geringer angegeben hat als notwendig. Ob dem so ist, erfährt man am sichersten direkt über den Hersteller oder vielleicht auch im Fachhandel.

In seltenen Fällen haben Gebrauchtwagen auch bereits eingebaute Luftfederungen ohne aufgelastet zu haben. Damit werden dann lediglich Vorstellung und Formalitäten beim TÜV notwendig.

Am besten ist es immer, Sie lassen sich ausführlich bei einer Werkstatt Ihres Vertrauens beraten.

Auflasten: Das müssen Sie wissen

Man kann nicht jedes Wohnmobil einfach mal so auf ein x-beliebiges Gewicht auflasten. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass die jeweiligen Achsen auch für das erforderliche Gewicht ausgerichtet sind. Entscheidend ist nämlich die entsprechende Achslast hinten und vorne. Ferner muss der Tragfähigkeitsindex der Reifen stimmig sein. Um all das in Erfahrung zu bringen, ist es empfehlenswert, sich vom Hersteller die erforderlichen Informationen zu besorgen oder aber sich in einer Fachwerkstatt beraten zu lassen.

Zusammenfassend sei also angemerkt: Auflasten bedeutet mehr Zuladungsmöglichkeit aber auch eine zusätzlichen Belastung für Reifen und Achsen.

So wird aufgelastet

Auflasten kann in unterschiedlicher Form geschehen; allerdings funktionieren nicht alle Möglichkeiten bei jedem Wohnmobil. Es bestehen unterschiedliche Wege.

Bevor man sich jedoch für die eine der unten genannten Veränderungen entscheidet, sollte man sich genauestens informieren und beraten lassen. Eventuell kommen Sie sogar ganz ohne zusätzlichen Umbau aus. Dann nämlich, wenn – gerade beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges – vielleicht schon eine Luftfederung oder anderes vorhanden ist.

Verstärkung der Federn

Eine Gewichtserhöhung von bis zu 100 kg ist durch den Einbau einer Federverstärkung oder eines zusätzlichen Feder-Elementes möglich. Dabei ist mit Kosten zwischen 800 € und 1.500 € zu rechnen.

Vollluftfederung und/oder Zusatzfedersystem

Der Einbau eines Zusatzfedersystems sorgt ebenfalls für eine Stützhilfe. Dank (Voll)Luftfederung kann eine ungleiche Radlast ausbalanciert werden. Dies geschieht, indem man mit einem im Wohnmobil installierten Blasebalg den Druck entsprechend einstellt. Ein maximales Mehrgewicht von bis zu 300 kg kann hierdurch erreicht werden, ebenso erhöht sich der Fahrkomfort. Hierfür sind – je nach Werkstatt – 1.500 € bis 3.000 € zu zahlen.

Wechsel der Rad-Reifen-Kombination

Die vom Werk montierten Reifen und Räder sind in der Regel zu schwach für ein höheres Gewicht. Die Lösung lautet: Gleichzeitig mit der Auflastung – aber auch sonst generell ratsam – ist die Anschaffung einer stärkeren Bereifung inklusive spezieller (Alu)Felgen mit der entsprechend hohen Tragfähigkeit. Auch dieses unterstützt einen Zugewinn von maximal 300 kg. Je nach Hersteller ist von 1.500 € bis 3.000 € als Kaufpreis auszugehen.

Austausch des Fahrwerks

Die wohl teuerste aber letztmögliche Variante, wenn alles zuvor Genannte nicht ausreicht oder funktioniert, ist der Austausch des gesamten Fahrwerks. Hierdurch kann ein Hinzugewinn von 300-500 kg erreicht werden, der zwischen 4.500 € und mehr kostet.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Außerdem kann beim Wunsch einer geringen Gewichtsaufstockung möglicherweise schon ein Papier Abhilfe schaffen. Was nämlich viele nicht wissen ist, dass etliche Wohnmobile seitens des Herstellers mit einem niedrigeren Gesamtgewicht angegeben werden. Begründet liegt das im eingangs erwähnten Problem des fehlenden Führerscheins bei jungen Kunden. Sollte dem so sein, so kann man entweder über den Händler oder direkt beim Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Mit dieser geht man anschließend zum TÜV, der die Lage kontrolliert und die entsprechende Änderung in die Papiere einträgt. Die Gesamtkosten belaufen sich dabei auf ungefähr 200 €. Der Zugewinn liegt jedoch lediglich bei maximal 100 kg.

Änderungen nach dem Auflasten

Mit einer Auflastung auf über 3,5 Tonnen ändert sich einiges.

An dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung diesbezüglich:
  • Das Gewicht der möglichen Zuladung ändert sich
  • Führerscheininhaber, die die Fahrerlaubnis vor 1999 erworben haben, dürfen Wohnmobile – bzw. generell Fahrzeuge – bis zu maximal 7,5 Tonnen fahren, alle anderen benötigen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zum gängigen B-Führerschein. Erforderlich sind dann Führerscheine der Klasse C1 (C1E) oder C (CE).
  • Erhöhte Gebühren auf Fähren, bei mautpflichtigen Tunneln, Pässen, Brücken oder Straßen, da häufig nach Gewicht berechnet wird
  • Erhöhte Gebühren auf mautpflichtigen Autobahnen im Ausland (Hierzulande besteht Mautpflicht lediglich für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen.)
  • Abrechnung über elektronische Go-Box in Österreich sowie in Slowenien mit ähnlichem System; Grenzformalitäten in der Schweiz
  • Reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit: Autobahn 100 km/h, Landstraße 80 km/h; in anderen Ländern eventuell andere Vorschriften
  • Sperrung einiger Straßen in Südeuropa sowie zusätzlich Sperrung einiger Pässe in den Bergen
  • Vermehrt Durchfahrverbot in südeuropäischen Städten
  • LKW-Überholverbot gilt auch für Womos über 3,5 Tonnen
  • Parkplätze mit Parkverbot für LKWs sind ebenfalls für über 3,5-Tonner gesperrt
  • Ab 7 Jahren nach Neuzulassung jährliche Vorführung beim TÜV
  • Besteuerung ändert sich

Fazit: Wohnmobil von 3,5t auf 4t auflasten im Überblick

Eine klare Antwort auf die Frage, ob sich das Auflasten des Wohnmobils von 3,5t auf 4t oder mehr lohnt, ist pauschal nicht zu geben. Wie so vieles, hat auch die Auflastung beziehungsweise der Kauf eines Wohnmobils über 3,5 Tonnen Vor- und Nachteile. Prinzipiell kann keinem die Entscheidung abgenommen werden und jeder muss für sich abwägen, was ihm wann warum wichtig ist.

Zur leichteren Entscheidungshilfe hier jedoch noch einmal in Zusammenfassung die Aufzählung der wichtigsten, bestehenden Vor- und Nachteile:

Vorteile
  • Mehr Möglichkeiten bezüglich der Zuladung
  • Höherer Fahrkomfort, größere(s) Sicherheit(sgefühl)
  • Verbesserte Bremsfähigkeit
  • Bessere Straßenlage
  • Verbesserte Achslast
  • Längere Lebensdauer des Wohnmobils und vielleicht höherer Wiederverkaufswert aufgrund besserer Ausstattung
  • Keine Probleme bei Kontrollen
  • Vollständiger, ausreichender Versicherungsschutz (Voraussetzung: Nachmeldung!)
Nachteile
  • Zusatzkosten beim Um- bzw. Einbau und/oder beim Kauf der Bereifung
  • (Kosten & Zeitaufwand für) Führerscheinerweiterung jüngerer Fahrzeugführer
  • Erhöhte Maut-, Brücken-, Tunnel- und Fährgebühren
  • Überholverbot wie für LKWs
  • Parkverbot auf einigen Parkplätzen
  • Geschwindigkeitslimitierungen außerorts
  • Fahrverbot in einigen Ortschaften, auf Pässen, über Brücken etc.

In der Praxis sieht das schnell anders aus, schließlich möchte auch der Beifahrer mitreisen und eventuell zwei Kinder oder Hunde. Zudem starten die meisten Wohnmobilisten mit einem gut gefüllten Wassertank und bringen so schnell 80 kg mehr auf die Waage, ohne auch nur ein Gepäckstück mitgerechnet zu haben. Gewicht sparen wird also umso wichtiger, denn die maximale Zuladung ist schnell erreicht.

Das zulässige Gesamtgewicht: das Maß aller Dinge

Je nach Größe des Wohnmobils variiert diese Zahl natürlich, wobei 3,5t eine Art magische Schwelle und schnell überschritten sind.

Wie errechnet sich die Zuladung?

Die Zuladung errechnet sich aus der zulässigen Gesamtmasse abzüglich dem Leergewicht. Die zulässige Gesamtmasse finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld F1.

FAQ

Die häufigsten Fragen zum Ratgeber 'Wohnmobil auflasten: Von 3,5t auf 4t – für wen lohnt sich die Auflastung?'

Wie schwer darf ein Wohnmobil sein?

Mit welchem Gewicht Sie sich auf die Reise machen dürfen, hängt davon ab, bis zu welcher Gesamtmasse Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Oft sind es 3,5 t, nach einer Auflastung ist auch ein höheres Gewicht von z.B. 4 t oder 4,5 t möglich.

Wie viel Prozent darf ein Wohnmobil überladen sein?

In Deutschland gehen die Behörden von einer 5%-Toleranzgrenze über der zulässigen Gesamtgewicht (zGG) aus. In anderen Ländern gilt teils eine Null-Toleranz-Politik.

Was kostet die Überladung eines Wohnmobils?

In Deutschland beginnen die Strafzahlungen bei 10 €, wenn die Überladung 5% beträgt. Danach kann es teuer werden: bis zu 235 € und ein Punkt in Flensburg werden vergeben. In anderen Ländern sind Strafen bis 5.000 € oder mehr möglich sowie die Hinderung an der Weiterfahrt.

Was zählt zum Gesamtgewicht des Wohnmobils?

Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) Ihres Wohnmobils finden Sie im Fahrzeugschein. In der Masse im fahrbereiten Zustand enthalten ist das Fahrzeug im Leerzustand, der gefüllte Kraftstofftank, ein gefüllter Wassertank, Gasflaschen, Bordwerkzeug und der Fahrer. Je nach Hersteller werden diese Angaben leicht unterschiedlich ausgelegt, achten Sie auf Ihre Fahrzeugunterlagen. Dazu kommt alles, was (und wen) Sie darüber hinaus mitnehmen. Als Faustformel geht man von ca. 10 kg persönliche Habe pro Mitfahrer sowie ca. 10 kg pro Meter Fahrzeuglänge aus.

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