Wohnmobil bei der Zulassung

Selbst ausgebautes Wohnmobil anmelden: Bauliche Voraussetzungen bei der Zulassung

Camping ist seit Jahrzehnten beliebt und setzt stetig neue Trends. Und weil für von Herstellern gebaute Wohnmobile stolze Preise aufgerufen werden, versuchen sich viele – gerade junge – Leute am Selbstausbau. Die Basis dafür sind einfache Transporter, also Kastenwagen. Mit etwas handwerklichem Geschick und viel Engagement entstehen so tolle Wohnmobile. Damit Sie damit auch fahren dürfen, müssen Sie aber einige Punkte beachten. Welche baulichen Voraussetzungen es für die Anmeldung von Fahrzeugen als Wohnmobil gibt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Wohnmobilzulassung: Was ist das?

Bauen Sie einen Kastenwagen oder ein anderes Fahrzeug zum Reisemobil um, muss das behördlich abgenommen werden. Schließlich handelt es sich nicht mehr um einen Pkw oder Lkw, sondern nun um ein “So.Kfz Wohnmobil”.

Welche Voraussetzungen Wohnmobile erfüllen müssen, regelt die StVO. Außerdem gibt es ein Merkblatt vom TÜV (für ca. 35€), in dem die Anforderungen erklärt sind: VdTÜV 740.

Grundsätzlich spielen folgende Punkte eine essentielle Rolle bei der Prüfstelle:
  • Fest verbauter Schlafplatz
  • Fest verbauter Sitzplatz
  • Eine Art von Esstisch
  • Sicherer Raum für Gepäck
  • Fahrsicherheit durch verschließbare Stauräume
  • Küche und Kochfeld
  • Heizung
Optional, aber wichtig, sind dagegen:
  • Wasserversorgung
  • Toilette

VdTÜV-Merkblatt 740 / MB FZMO 740

Schlafplatz

Der Schlafplatz: dauerhaft & fest installiert

Eine Grundvoraussetzung in einem Wohnwagen ist der feste Aufbau eines Schlafplatzes. Der Prüfer muss sehen, dass der Transporter einen dauerhaften Platz zum Ausruhen besitzt. Wie genau dies gestaltet wird, ist relativ egal.

Während die einen ein Bett zum Ausziehen konstruieren, verwenden die anderen ein verankertes Klappbett. Weiter kann eine Variante genutzt werden, welche unbeweglich ist, sodass ein Bett immer bereitsteht. Egal welche Art von Schlafplatz gebaut wird, sie sollte dauerhaft im Mobil angelegt werden. Ein einfaches Gästebett oder eine Liege im Transporter aufgestellt, werden nicht als Schlafplatz akzeptiert. Häufig reicht hier bereits eine Befestigung mit wenigen Schrauben, damit der Schlafplatz als dauerhaft und fest angenommen wird. Bei Zweifeln können Sie jederzeit bei Ihrer zuständigen Behörde (TÜV oder DEKRA) anrufen und nachfragen.

Sitzgelegenheiten

Neben dem Schlafplatz stellen auch Sitzgelegenheiten einen essentiellen Bestandteil bei der Um- und Anmeldung eines selbst ausgebauten Wohnwagens dar. Während nachts ein Bett benötigt wird, so ist tagsüber ein Sitzplatz notwendig. Hier empfiehlt es sich, Platz für wenigstens zwei Menschen zu schaffen. Auch dieser muss fest verbaut sein, ein einfacher Klappstuhl wird nicht akzeptiert. Eine Kombination aus Schlaf- und Sitzplatz ist erlaubt.

Häufig finden sich Ausbauten, welche am Tag eine Sitzecke darstellen und nachts zum Schlafplatz umgebaut werden. Hier ist jedoch wichtig, dass der Umbau mit wenigen Handgriffen und innerhalb weniger Sekunden erfolgt. Müssen erst noch Schrauben demontiert oder größere Teile aus dem Wagen bewegt werden, besteht das Risiko einer Ablehnung durch den Prüfer.

Voraussetzung: Fest verbaute Sitzgelegenheiten & der Esstisch

Esstisch

Tatsächlich ist das Vorhandensein eines Tisches ein Grundkriterium für die Zulassung eines Wohnmobils. Auch wenn manch einer gar keinen Tisch benötigt, so sehen das die Prüfstellen anders. Die Größe, Form und Anbringung spielen dabei keine Rolle. Der Tisch sollte lediglich groß genug sein, damit darauf Teller abgestellt werden können.

Klapptisch ist erlaubt:

Wer keinen Platz für einen großen Tisch verschwenden möchte, kann einen Klapptisch nutzen. Diese lassen sich platzsparend verstauen, bieten bei Bedarf Stellplatz und werden von Prüfstellen in der Regel akzeptiert. Auch ausziehbare Tische, welche sich während der Fahrt in Möbel versenken lassen, sind eine Möglichkeit. Hier kann die Fantasie voll ausgelebt werden. Anders als bei Schlaf- und Sitzplätzen muss der Tisch nicht fest verbaut sein. Ein Klapptisch oder eine einfache Platte können somit diese Rolle erfüllen, auch wenn sie nicht so schön aussehen.

An manchen Orten wird außerdem darauf geachtet, dass die Kanten und Ecken der Platte abgerundet sind. Dies soll das Verletzungsrisiko senken. Auch hier können Sie in Ihrer zuständigen Behörde einfach nachfragen, was gefordert wird.

Flexibel zu nutzender Klapptisch

Fest verbauter Tisch mit abgerundeten Ecken

Raum für Gepäck

Eine weitere Grundvoraussetzung für die Um- und Anmeldung eines selbst ausgebauten Wohnmobils ist das Vorhandensein von Gepäckraum. Ein Camper wird grundsätzlich dafür genutzt, um in den Urlaub zu fahren oder eine Reise zu unternehmen. Dafür braucht man Gepäck in Form von Kleidung, Beschäftigungsmaterial oder Vorräten. Diese müssen einen definierten Platz im Wohnwagen haben, welcher während der Fahrt sicher abgeschlossen wird.

Wie genau das umgesetzt wird, ist Ihnen selbst überlassen: Die einen platzieren einfach Kisten in einem fest verbauten Holzgestell und sichern alles mittels Spanngurten während der Fahrt. Die anderen dagegen bauen ganze Schränke mit gedämpften Türen und aufwendigen Sicherheitsschlössern. Dem Prüfer ist egal, wie der Raum für Gepäck geschaffen ist. Hauptsache er besteht und stellt während der Fahrt keine Gefahr dar.

Fahrsicherheit

Bei jedem Möbelstück spielt insbesondere die Fahrsicherheit eine essenzielle Rolle dar. Alle Prüforganisationen achten streng darauf, ob während der Fahrt Türen, Klappen und sonstige Bauten fest verschlossen bleiben. Keiner möchte auf offener Straße während einem Bremsmanöver von einer Tür oder einer herausschleudernden Schüssel getroffen werden.

Aus diesem Grund gibt es speziell für Wohnwägen sichere Verschlussmechanismen. Wer kreativ ist, kann auch aus Holz selbst gebaute Verschlüsse nutzen oder einfach mit Spanngurten arbeiten. Wie bei allen Punkten kann sich ein Anruf bei der zuständigen Behörde rentieren, um Genaueres nachzufragen.

Küche und Kochfeld

Beim Thema Kochstelle müssen Sie genau aufpassen und herausfinden, wer Ihre zuständige Prüfbehörde ist. Während die DEKRA und TÜV Rheinland auf ein fest eingebautes Kochfeld bestehen, reicht beim TÜV Nord ein einflammiger Gaskartuschenkocher. Beim TÜV Süd können auch Spirituskocher verwendet werden, was wiederum beim TÜV Rheinland undenkbar ist. Ihr Wohnort ist hier also von absoluter Wichtigkeit.

Gaskartuschenkocher

Fest verbautes Kochfeld

In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die verbauten Geräte für den Innenraum zugelassen sind. Ein CE-Siegel gibt Sicherheit, dass der Hersteller des Gerätes auf die europäischen Normen geachtet hat. Auch ein TÜV-Siegel bietet hier Schutz. Im Falle von DEKRA und TÜV Rheinland muss somit entweder ein Gas- oder Elektroherd verbaut werden. Wer mit stationärem Gas arbeiten will, muss die gesamte Gasanlage vom TÜV in der Hauptuntersuchung (HU) abnehmen lassen und zweijährlich kontrollieren. Wer jedoch mit Solarplatten auf dem Dach und größeren Batterien im Innenraum arbeitet, kann auch ohne weitere Prüfungen mit einem Elektroherd arbeiten.

Wasserversorgung

Wer mit seinem Wohnmobil unterwegs ist, braucht in der Regel Wasser. Dies sieht auch der TÜV Rheinland so. Die Prüfstelle geht davon aus, dass beim aktiven Gebrauch eines Wohnwagens Wasser und Abwasser benötigt wird. Wie genau dies umgesetzt ist, ist nicht wichtig. Ob einfache Kanister oder ein verbautes Wassersystem, solange Frisch- und Abwasser vorhanden ist, ist alles in Ordnung. Für den TÜV Nord dagegen spielt das Thema Wasser gar keine Rolle.

Wasserkanister zur Wasserversorgung

Toilette

Eine Toilette in einem Wohnmobil wird nirgends verlangt. Das bedeutet, es obliegt ganz dem Wohnmobilbauer, ob er ein stilles Örtchen einbauen möchte. Grundsätzlich kann es nicht schaden, eine einfache Campingtoilette (mit beispielsweise Holzkatzenstreu) für den Notfall mitzuführen. In den meisten Fällen findet sich jedoch eine öffentliche Toilette und Campingplätze müssen grundsätzlich Waschräume zur Verfügung stellen.

Campingtoilette fürs selbst ausgebaute Wohnmobil

Heizung

Durchaus gibt es Vorgaben welche besagen, dass geschlossene Fahrzeuge und Wohnräume über eine Heizung verfügen müssen. Wie genau dies im Einzelnen aussieht, bleibt offen. Jedes motorisierte Wohnmobil verfügt von Haus aus über eine Heizung, nämlich die dem Wagen eigene Standheizung.

Darüber hinaus kann speziell im Wohnbereich eine eigene Wärmequelle verbaut werden. Dabei kann es sich um eine Gas-, Elektro- oder eine zweite Standheizung handeln. Wer ein motorisiertes Mobil besitzt, muss sich also keine großen Gedanken machen. Wird jedoch ein Anhänger zum Wohnmobil ausgebaut, sollte darauf geachtet werden, dass eine Heizquelle vorhanden ist.

Checklisten für die Abnahme

DEKRA und TÜV Rheinland (sehr streng) benötigen::
  • fest verbauter Schlafplatz
  • fest verbauter Sitzplatz
  • eine Art von Esstisch
  • sicherer Raum für Gepäck
  • Fahrsicherheit durch verschließbare Stauräume
  • fest verbautes Kochfeld (Gas oder Strom)
  • Heizung
  • Wasserversorgung (Frisch- und Abwasser)
TÜV Süd und Nord (weniger streng) benötigen::
  • fest verbauter Schlafplatz
  • fest verbauter Sitzplatz
  • eine Art von Esstisch
  • sicherer Raum für Gepäck
  • Fahrsicherheit durch verschließbare Stauräume
  • einfacher Spirituskocher möglich (TÜV Süd) oder Gaskocher (TÜV Nord)
  • Heizung

Fazit

Beim Ausbau sowie der Um- und Anmeldung eines Wohnwagens sind einige Dinge zu beachten. Je nach Wohnort und zuständiger Prüfbehörde unterscheiden sich die Anforderungen. Besonders streng sind hier DEKRA und TÜV Rheinland. Wer ganz sichergehen möchte, sollte vor Baubeginn mit der zuständigen Organisation reden und Informationsmaterial anfordern. In der Regel sind die Prüfer sehr freundlich und hilfsbereit. Die abschließende Übersicht kann helfen, notwendige bauliche Maßnahmen schnell zu finden.

FAQ

Die häufigsten Fragen zum Ratgeber 'Selbst ausgebautes Wohnmobil anmelden: Bauliche Voraussetzungen bei der Zulassung'

Wie bekomme ich eine Wohnmobil-Zulassung für mein Fahrzeug?

Bei der Zulassungsstelle brauchen Sie ein Ausweisdokument, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Fahrzeugen über 3 Jahren eine TÜV-Bescheinigung (HU/AU), die Versicherungsbescheinigung, Ihre Bankverbindung und die EG-Typengenehmigung.

Was kostet der Ausbau vom Kastenwagen zum Wohnmobil?

Die höchsten Kosten fallen meist für das Basisfahrzeug an, aber gerade Gebrauchtwagen gibt es oft schon für etwa 10.000 Euro. Bei der Innenausstattung hängt es von der Qualität, den Materialien und den eigenen Wünschen ab: Unter 10.000 Euro sind hier möglich, aber manche Ausbauten schlagen auch mit deutlich mehr zu Buche.

Wie viel kostet die Umschreibung zum Wohnmobil?

Bei der Prüfstelle fallen mindestens rund 90 Euro an, um das Fahrzeug begutachten und bestätigen zu lassen.

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