Gastankflaschen komplett eingebaut

Gastankflaschen im Wohnmobil erlaubt? Rechtslage, TÜV, Eintragung & Selbstbetankung

Wer auf den nervigen Tausch von Gasflaschen im Wohnmobil verzichten möchte, landet früher oder später bei fest verbaubaren Gastankflaschen. Einmal eingebaut, müssen sie dann nur noch an LPG-Tankstellen wiederbefüllt werden. Außerdem muss die Gasanlage eingetragen und regelmäßig geprüft werden – oder? In diesem Beitrag fassen wir Mythos und Wahrheit übersichtlich zusammen.

Disclaimer:

Die Informationen in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt. Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Verlässlichkeit der bereitgestellten Inhalte.

Was sind Gastankflaschen?

“Gastankflasche” ist im Grunde genommen ein doppeldeutiger Begriff: Es gibt Gasflaschen und es gibt Gastanks. Gasflaschen können gewechselt werden und funktionieren nach einer Art Pfandsystem: Ist die eine Flasche leer, kannst du sie gegen eine volle eintauschen und zahlst (da du die ursprüngliche Flasche ja schon einmal gekauft hast) nur den Betrag, den die Gasfüllung kostet. Die Gasflaschen werden fest verzurrt, damit sie beim Bremsen, Beschleunigen und anderen Fahrvorgängen nicht durch das Wohnmobil (fachsprachlich: ”Motorcaravan”) geschleudert werden.

Und so muss es sein:
“Gasflaschen müssen immer senkrecht stehen. Flaschenschränke müssen dicht
gegenüber dem Innenraum sein und im oder unmittelbar über dem Boden eine
mindestens 100 qcm große unverschließbare Lüftungsöffnung haben.”
Quelle: Infopost TÜV Nord

Ist die Gasflasche fest eingebaut und kann nur mit Werkzeug entfernt werden, wird der “Gasdruckbehälter zur Selbstbetankung” zum Gastank. Umgangssprachlich nennt man sie Gastankflasche. Mit einer fest eingebauten Gasflasche kannst du dir den Gasflaschentausch sparen und Flüssiggas einfach an einer LPG-Tankstelle nachfüllen. Das funktioniert dann genauso wie mit einem mehr Liter fassenden Gastank (50 - 100 l), der am Wohnmobil nachgerüstet wird.

Vorgeschrieben ist:
“Kraftstoffbehälter müssen so angebracht und befestigt sein, dass sie im gefüllten Zustand folgenden Beschleunigungen (ohne Beschädigung) standhalten:
Fahrzeuge der Klassen M1 und N1:
a) 20 g in Fahrtrichtung
b) 8 g horizontal, rechtwinklig zur Fahrtrichtung.”
Quelle: Regelung 67 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)

Wohnmobile gehören zur Fahrzeugklasse M1. Die Befestigung bezieht sich also nur auf die G-Kräfte, die im Fahrzeug wirken. Üblicherweise muss hier kein Praxistest durchgeführt werden, sondern theoretische Berechnungen reichen aus, um eine antsprechende Befestigung nachzuweisen. Oft wird auch von fester Verrohrung gesprochen, wenn es um Gastanks geht. In der UNECE-Regelung findet sich darüber aber nichts.

Mythos oder Wahrheit? Gasflaschentanks im Überblick

Rund um das Thema Gas im Wohnmobil kursieren zahlreiche Gerüchte und widersprüchliche Informationen im Internet. Mal heißt es, dass fest verbaute Gasflaschen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Dann muss man alle zwei Jahre zur Gasprüfung, darf die Gasflaschen aber an Tankstellen gar nicht wiederbefüllen und baut sie sowieso am besten aus, wenn der TÜV ansteht … oder?

Wir haben uns die gängigen Mythen rund um Gasflaschen genauer angeschaut und versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Campinggasanlage:

Ein Punkt beim Betrachten von Gasanlagen in Wohnmobilen ist der Zweck: Das Flüssiggas wird zum Betreiben von Kochfeld, Kühlschrank oder Heizung genutzt, nicht zum Antrieb des Fahrzeugs.

Tankgasflasche & TÜV

In den letzten Jahren gab es immer wieder Probleme bei Wohnmobilen mit Gasflaschen, die fest im Wohnmobil verbaut und betankt (also wiederbefüllt) werden können.

Nicht selten hört man unter Campern:

“Na klar habe ich Gasflaschen, die ich an LPG-Tankstellen wiederbefülle. Bevor der TÜV ansteht, nehme ich die einfach heraus und schließe eine “normale” Gasflasche an.”

Gastankflaschen komplett eingebaut

Es wird davor gewarnt, dass man beim Einbau von Gastankflaschen bei einem Unfall den Versicherungsschutz verliere, dass der Betrieb gefährlich sei. Bei vorschriftsgemäßem Einbau und umsichtiger Nutzung stellt der Gasbetrieb in Wohnmobilen aber kein besonderes Sicherheitsrisiko dar.

Problematisch sind unterschiedliche Auffassungen von Verbänden, Ämtern, Prüfstellen, etc. Klar ist aber mittlerweile (und das stellte auch das Kraftfahrtbundesamt fest), dass der Einbau von Alugas-TravelMate-Tankflaschen, die über eine CE-Kennzeichnung und eine pi-Zertifizierung verfügen, völlig in Ordnung ist. Das betont Peter Ziegler vom GAGT auch im persönlichen Gespräch. Wichtig ist, dass sie aufrecht stehend so im Gaskasten befestigt sind, dass sie gegen eine leichte Entnahme gesichert sind (also nicht per Hand, sondern nur mit Werkzeug ausgebaut werden können).

Gasprüfung der Gastankflasche

Wer in seinem Wohnmobil Flüssiggas nutzt, wird üblicherweise auf die verpflichtende Gasanlagenprüfung nach G 607 aufmerksam gemacht. Dabei soll der vorschriftsmäßige Einbau nachgewiesen werden und alles muss stimmen. Tut es das nicht, gibt’s keine TÜV-Plakette … oder besser: gab, denn:

“[I]n Deutschland gibt es bis zum 01.01.2023 keine Gasanlagenprüfungen nach G 607 mehr.”
Quelle: GAGT. e.V.
Neu: Geplante unabhängige Prüfung der Flüssiggasanlage:

Künftig ist geplant, dass alle Wohnmobil- und Wohnwagen-Fahrer eine von der Hauptuntersuchung unabhängige Prüfung der Flüssiggasanlage durchzuführen haben. Unklar ist bislang jedoch noch, in welchen regelmäßigen Abständen die eigenständige Gasprüfung ausgeführt werden muss. Es ist anzunehmen, dass es bei der zweijährigen Überprüfung bleibt.

Im Klartext bedeutet das:

  • Unabhängige Prüfinstitutionen können – statt wie bisher nur zertifizierte Sachkundige – die Überprüfung übernehmen.
  • • Das könnte unter Umständen den Preis für die Überprüfung reduzieren.

Nach momentaner Sachlage könnte das aber auch bedeuten, dass man ohne Gasprüfung unterwegs sein kann: Generelle Unklarheiten, besonders bezüglich der Anforderungen an die Messgeräte, haben dafür gesorgt, dass die Gasanlagenprüfung im Rahmen der HU zunächst ausgesetzt und ab April 2022 gestrichen wird. Eine positiv beschiedene Gasanlagenprüfung ist also keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU.

Der Deutsche Verband Flüssiggas empfiehlt die Prüfung nach wie vor alle 2 Jahre – sie ist jedoch freiwillig.

Gasprüfung für Campingplatzaufenthalte:

Manche Campingplatzbetreiber fordern den Nachweis einer gültigen Gasanlagenprüfung, um den Platz nutzen zu dürfen. Informiere dich vorher über die Nutzungsbedingungen.

Gasanlage in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen

Ja, wenn du eine Gasanlage einbaust oder einbauen lässt, muss diese abgenommen werden. Die verbauten Geräte werden dann mit ihrer Seriennummer im Prüfbuch vermerkt. Dieses gelbe Heft führst du bei der Fahrt immer mit. Dazu kommt die Prüfplakette, die am Fahrzeug angebracht wird.

Hast du beim Kauf deines Wohnmobils kein gelbes Heft vom Händler oder Vorbesitzer erhalten, kann es dir auch bei erstmaliger Gasprüfung ausgestellt werden. Bis dahin darfst du die Gasanlage nicht nutzen.

Gastankflaschen selbst betanken

Mit dem passenden Adapter ist das Befüllen von Gasflaschen an LPG-Tankstellen kein Problem, das gilt sowohl für Deutschland als auch fürs Ausland – und letztlich tun genau das viele Camper.

Was gilt:
  • Ortsbewegliche Druckgasbehälter (also Gasflaschen, die nicht im Fahrzeug fest eingebaut sind), dürfen an Tankstellen in Deutschland nicht selbst nachgefüllt werden.
  • Tankstellenbetreiber müssen auf das Verbot hinweisen (gut sichtbar) und die Einhaltung kontrollieren.
  • Diese Flüssiggasflaschen müssen im Handel ausgetauscht oder neu befüllt werden.
Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas

Befüllen an der Tankstelle

Hier geht es vor allem um Sicherheit und nicht um mögliche Steuerhinterziehung, weil das Gas nur zum Fahren und nicht zum Betreiben von Kühlschrank, Gaskochfeldern, etc. gedacht ist – auch wenn das in vielen Wohnmobilforen als Hauptgrund genannt wird, weswegen man die Gasflaschen nicht selbst befüllen solle / dürfe.

Gasflaschen, die ortsfest eingebaut werden und somit zu Gastanks werden, fallen also nicht unter das Verbot. Dabei werden sie über den Füllanschluss des Fahrzeugs befüllt und dürfen zum Befüllen (also Betanken) auch nicht aus dem Fahrzeug herausgenommen werden.

Schadet LPG-Flüssiggas dem Wohnmobil?

Flüssiggas von LPG-Tankstellen ist grundsätzlich für den Betrieb von Gasheizungen oder -kochern geeignet. Trotzdem wird regelmäßig davor gewarnt, Flüssiggas von der Tankstelle statt “Baumarkt-Gas” im Wohnmobil zu nutzen, da es durch den Ruß die Einbauten beschädigen würde. In den Gasflaschen aus dem Baumarkt ist Propangas, an Tankstellen wird eine Mischung aus Propan und Butan verkauft.

Butan (wie auch in Gasflaschen für Campingkocher enthalten) erzeugt beim Verbrennen etwas mehr Ruß, ergo sei Flüssiggas mit Butananteil problematisch für die Düsen des Kühlschranks. Grundsätzlich helfen gegen Verunreinigungen Gasfilter, bei Ruß sind diese allerdings weniger hilfreich. Wer einen Gaskühlschrank nutzt, muss durch das LPG aber keine Probleme bekommen – und wer einen Kompressorkühlschrank hat, dem ist es sowieso egal. Bei Absorberkühlschränken sollten die betreffenden Bauteile (Brenner, Kaminrohr) schlicht häufiger gereinigt werden: zwei bis dreimal jährlich ist ideal.

Weitere Informationen:

Mehr dazu findest du hier: Ist jede Gasanlage im Wohnmobil für den Betrieb mit LPG geeignet?

Schau dir bei einem Absorberkühlschrank auch die Betriebsanleitung genau an.

Fazit

Gas ist Profisache, das gilt auch für den Einbau von Gastankflaschen ins Wohnmobil. Denn gerade im Internet und in Foren kursieren oft gegenteilige Informationen und Nutzer bezeichnen sich gegenseitig als unwissend – schwierig, hier ohne Fachwissen zu entscheiden, wer nun recht hat. Im Zweifel helfen also Fachleute beim Einbau und bei der Klärung von Fragen. Wenn du dir aber – wie Womoo-Gründer Kevin – eine Alugas-Tankflasche vom Profi einbauen lässt, darfst du sie nutzen, wiederbefüllen und machst auch deine Geräte damit nicht kaputt.

Quellen

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