Gas im Wohnmobil während der Fahrt

Gas anlassen während der Fahrt? Gasbetrieb unterwegs im Wohnmobil

Gasflaschen oder sogar Gastanks sind in vielen Wohnmobilen nicht mehr wegzudenken – wichtig ist beim Thema "Gas" aber immer die Sicherheit. Häufig heißt es, dass während der Fahrt alle Gashähne geschlossen sein müssen, Gasbetrieb also verboten ist. Ob das wirklich so ist und worauf Sie achten müssen, wenn Sie Gas im Wohnmobil nutzen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Gas anlassen: Erlaubt oder nicht?

Wir klären in diesem Beitrag nicht nur, ob man Gas während der Fahrt anlassen darf, sondern auch worauf man beim Gasfach, beim Transport von Gasflaschen im Wohnmobil und Gasprüfungen achten muss. Möchtest du direkt wissen, was den Gasbetrieb während der Fahrt beeinflusst, klicke hier!

Warum Gas im Wohnmobil?

Haupthahn der Gasflasche

Aus vielen Wohnmobilen sind Gasanlagen nicht mehr wegzudenken. Wir kochen damit, betreiben unseren Kühlschrank mit Gas oder haben eine Gasheizung. So haben wir kühle Getränke, warmes Wasser und frieren nicht.

Konkret: Die Gasanlage des Wohnmobils versorgt Herd, Backofen & Grill, Warmwasserboiler sowie Heizung – sofern es sich nicht um eine Strom oder Dieselheizung handelt – mit der notwendigen Energie. Das ist jedem klar, der sein Wohnmobil gerade am Camping- oder Stellplatz – oder auch anderswo – stehen hat und sein Leben genießen möchte. Doch die Gasnutzung beim stehenden Wohnmobil ist ein Thema – der Gasbetrieb während der Fahrt ein ganz anderes.

Wofür Gasbetrieb? Warum oder warum nicht?

Herd & Backofen

Unumstritten ist, dass man den Gasbetrieb für den Herd während der Fahrt keineswegs benutzen sollte – gleiches gilt natürlich auch für den eingebauten Backofen . Das ist allein schon aus Sicherheitsgründen selbstredend.

Warmwasser

Über Gas lässt sich auch das Wasser im Wohnmobil direkt erwärmen. Zum Duschen oder Abspülen ist das immens praktisch. Auf Warmwasser könnte man aber prinzipiell während der Fahrt verzichten. Wer duscht schließlich schon in dieser Situation!?

Heizung

Anders sieht es mit der Heizung aus. Jeder, der schon einmal im Winter bei Minusgraden mit dem Wohnmobil unterwegs war, weiß, wie kalt es im Wohnbereich sein (beziehungsweise werden) kann. Und ist dieser erst einmal ausgekühlt, dauert es beim anschließenden Stehen gefühlte Jahre, bis es wieder wohlig warm wird. Davon mal ganz abgesehen, dass ohne Heizung nicht nur die Wasserleitungen Gefahr laufen, einzufrieren, auch das Ventil beim Boiler öffnet sich bei etwa 4°C automatisch und das Wasser fließt ab.

Es kann also durchaus sinnvoll sein, die Heizung während der Fahrt laufen zu lassen. Gerade hier stellen sich viele Wohnmobilfahrer die Frage, ob sie das dürfen.

Kühlschrank

Bliebe noch der Kühlschrank. Generell laufen Kühlschränke sowohl über Gas als auch über Landstrom und 12-Volt-Batteriestrom. Landstrom fällt flach. 12 Volt geht generell, wobei man aber daheim vorkühlen sollte, da die Kühlleistung im Kühlschrank und im Gefrierfach geringer ist. Bliebe als optimale Lösung der Gasbetrieb. Und auch hier wieder die Frage: Darf mein gasbetriebener Kühlschrank während der Fahrt laufen?

Tipp: Kühlschrank vorkühlen:

Eine einfache und günstige Art den Kühlschrank vorzukühlen ist es, tiefgefrorene Wasserflaschen für 1-2 Tage einzulagern. Wichtig ist auch, dass ein fast leerer Kühlschrank sehr schlecht kühlt. Am besten kühlt ein voller Kühlschrank!

Gasfach, Gasflaschen & Handhabung: Wie sieht es de facto aus?

Wohnmobil und Gas, ein heiß diskutiertes Thema – manchmal sogar unter „alten Womo-Hasen“, generell aber bei Neulingen auf dem Wohnmobil-Sektor. Letztere haben dann ein großes Fragezeichen im Gesicht. Dabei ist doch alles gesetzlich klar definiert und nicht wirklich kompliziert.

Die meistgestellten Fragen sind:
  • Was ist bei meiner Gasanlage im Wohnmobil zu beachten?
  • Dürfen die Gasflaschen immer geöffnet sein?
  • Darf ich während der Fahrt mit Gas kühlen und/oder heizen?

Zunächst die Vorschriften, die für uns hierzulande gelten. Im europäischen Ausland wird es in der Regel ebenso – teils jedoch auch lockerer – gehandhabt. Am besten, Sie erkundigen sich vor der Einreise über die jeweilig geltenden Bestimmungen, was übrigens sowieso sinnvoll ist, da es „unser“ Gas nicht überall gibt.

Hier nun die verschiedenen Regelungen:

Gasfach:
  • Zunächst einmal gehören die Gasflaschen in den dafür vorgesehenen Gasflaschenkasten beziehungsweise ins Gasfach. Eingebaute Gastanks müssen vom TÜV abgenommen werden.
  • Der Platz für die Gasflaschen beziehungsweise für den Gastank muss vom Wohnraum komplett isoliert sein; zudem muss eine Luftzufuhr nach unten mit einem Mindestquerschnitt von 100 cm² vorhanden sein. Warum? Ganz einfach: Da Gas schwerer als Luft ist, würde es bei einem Leck glücklicherweise nach unten ins Freie entweichen.
  • Weder elektrische Anschlüsse noch irgendwelche Zündquellen dürfen sich im Gasflaschenfach/Gasflaschenkasten befinden.
  • Das Fach ist zu verschließen, damit keine Unbefugten an die Anlage gelangen können.
  • Außer Gasflaschen und eventuell die Schutzkappen sowie ein Gasflaschenschlüssel hat nichts anderes was im Fach beziehungsweise Kasten zu suchen.
Gasflaschen:
  • Die Flaschen müssen mittels einer Halterung im Gasfach/Gaskasten mit dem Wohnmobil so verbunden werden, dass sie nicht verrückt oder verdreht werden können.
  • Sollten die Flaschen nicht angeschlossen sein, müssen sie zugedreht und mit den dazugehörigen Schutzkappen abgedeckt werden.
Sonstiges:
  • Der Druckregler ist direkt an die Gasflasche anzuflanschen, darf jedoch nur handfest angezogen werden. Achtung: Linksgewinde!
  • Reparaturen sowie Wartungen an sämtlichen Teilen der Gasanlage dürfen lediglich von einem Fachmann ausgeführt werden.

Neuerung: Gasprüfung

Wohnmobil beim TÜV: Gasprüfung ab 2023 nur noch freiwillig

Bliebe zum Schluss noch eine Neuerung:

Bislang musste alle zwei Jahre eine Gasprüfung gemacht werden und man bekam einen Eintrag in ein spezielles Heftchen sowie eine Art Stempel, ähnlich dem TÜV-Abzeichen, am Nummernschild. Bis 2023 ist diese Regelung außer Kraft gesetzt. Die Gas- beziehungsweise Gastankprüfung ist freiwillig. Definiert ist das Ganze durch das Arbeitsblatt G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir eine freiwillige Gasprüfung. Diese darf jedoch nur von autorisierter Stelle – also beim DEKRA, beim TÜV oder einer anderen zertifizierten Werkstatt – durchgeführt werden.

Warum freiwillig? Ganz einfach: Zum einen gibt es immer wieder Campingplätze, die nach einer Prüfung verlangen, zum anderen – wesentlich ausschlaggebender – erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Mängel oder Defekte nachzuweisen sind und die Versicherungen treten im Schadensfall von ihren Zahlungsverpflichtungen zurück.
Soweit die Grundvoraussetzungen, um überhaupt den Gasbetrieb im Wohnmobil aufrecht zu erhalten.

Gasbetrieb während der Fahrt?

Auch wenn im Internet unterschiedliche Meinungen kursieren, lautet die richtige Antwort: Sowohl Heizen als auch Kühlen während der Fahrt ist im Wohnmobil generell erlaubt. Voraussetzung ist natürlich, dass die oben genannten Vorschriften eingehalten und nachfolgende Regelungen beachtet werden.

Zur generellen Erlaubnis gehören – wie so oft – aber ein paar „Wenns“ und „Abers“:
  • Das Alter des Wohnmobils ist ausschlaggebend.
  • Gewisse Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.

Alter des Wohnmobils

Bestandsschutz für Wohnmobile mit Erstzulassung VOR 01/2007

Gemäß Gesetzeslage müssen sämtliche Neuwagen ab der Erstzulassung 01/2007 einen Schutz gegen Gasaustritt bei möglichem Gasleitungsabriss besitzen, wenn man die Gasanlage während der Fahrt in Betrieb halten möchte. Hierzulande haben ältere Wohnmobile jedoch eine Art „Bestandsschutz“. Das bedeutet jedoch nicht, dass dieser auch im Ausland gilt. Das kann also bedeuten, dass der Gasbetrieb in älteren Wohnmobilen auf Auslandsfahrten nicht stattfinden darf. Informieren Sie sich hier vor Reiseantritt über die lokalen Vorschriften!

Sicherheitsvorschriften

Die oben angesprochenen Sicherheitsvorschriften beinhalten folgende Grundvoraussetzungen:

Der Betrieb während der Fahrt darf nur stattfinden, wenn…
  • …die Gasflaschen geprüft sind und ein entsprechendes Prüfsiegel vorweisen können.
  • …die Flaschen nach der Norm DIN EN 1949 installiert sind.

Ferner ist zu beachten, dass lediglich Heizung – daraus resultierend Warmwasser-Boiler – und Kühlschrank bei angeschlossenen und geöffneten Gasflaschen in Betrieb genommen werden dürfen.

Problemlösung

Truma Duo Control CS

Da es für den Gasbetrieb während der Fahrt unablässig ist, dass bei einem Crash mit daraus folgendem Abriss oder Beschädigung der Gasleitung keineswegs Gas ausströmen darf, ist eine entsprechende Vorkehrung Grundvoraussetzung.

Das bedeutet: Ein Sicherheits-Absperrventil – ein sogenannter Crash-Sensor – muss zusätzlich eingebaut werden. Das kostet keine Unsummen und ist in jedem Fall für die eigene Sicherheit und die der anderen zu empfehlen.

Die gängigsten Einbauten sind die des Gasdruckreglers Truma MonoControl CS oder des Truma DuoControl CS mit integriertem Crash-Sensor und einer Schlauchbruchsicherung. Vorteil der letzten Version: Sollte die erste Flasche leer sein, so schaltet die Anlage automatisch auf die zweite Flasche um. Und jeder langjährige Wohnmobilist weiß: In den meisten Fällen wird die Gasflasche mitten in der Nacht leer… Also, mit der Truma DuoControl CS kein unnötiges Frieren, kein lästiges Aufstehen! Eine Investition, die sich in jedem Fall lohnt!

Übrigens: Sowohl an Tankstellen als auch auf Fähren ist der Betrieb von Gasgeräten untersagt.

Fazit

Aus all dem ist zu folgern, dass – unter Einhaltung bestimmter Vorschriften und Vorgaben – der Gasbetrieb während der Fahrt durchaus nicht nur möglich sondern auch sinnvoll ist. Eines steht dabei jedoch immer im Vordergrund: die Sicherheit.

FAQ

Die häufigsten Fragen zum Ratgeber 'Gas anlassen während der Fahrt? Gasbetrieb unterwegs im Wohnmobil'

Was ist der Bestandsschutz?

Für Wohnmobile mit einem Baujahr vor 2007 gilt in Bezug auf gasbetriebene Geräte der Bestandsschutz. Er ist an das Fahrzeug gebunden und besagt, dass auch während der Fahrt ein Gasregler ohne Crashsensor genutzt werden darf. Gasdruckregler oder Gasschlauch müssen ausgetauscht werden, wenn sie älter als zehn Jahre sind.

Dürfen Gasflaschen während der Fahrt angeschlossen sein?

Ja, Gasflaschen dürfen auch während der Fahrt angeschlossen bleiben. Die Europäische Heizgeräterichtlinie schreibt vor, dass nach eine Leitungsabriss als Unfallfolge kein Gas ausströmen darf. Gasflaschen, die nicht angeschlossen sind, müssen geschlossen und mit einer Schutzkappe versehen sein.

Wie kann ich Gas während der Fahrt sicher nutzen?

Gasdruckregler mit integriertem Crashsensor erfüllen die Richtlinien, Normen und Vorschriften, die in Europa gelten. Das sind beispielsweise Truma MonoControl CS oder Truma DuoControl CS.

Wie oft muss die Gasanlage meines Wohmobils geprüft werden?

In Deutschland gilt, dass Gasanlagen alle zwei Jahre von Flüssiggas-Sachkundigen (DVFG, TÜV, DEKRA) geprüft werden und diese Prüfung dokumentiert werden muss.

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